Beiersdorf
und Herzhauser
Planung GmbH
für Elektro- und
Fördertechnik
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Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung dienen dem Schutz von Leben, Gesundheit, Sachwerten und Informationen, gemäß VdS.
Zum Schutz gegen Einbruch und Überfall können organisatorische, bauliche und elektrotechnische Maßnahmen ergriffen werden.
Die Forderung nach solchen Schutzmaßnahmen obliegt der nutzenden Verwaltung; sie ist auch für die Definition von Schutzzielen und die Schaffung bzw. Sicherung der organisatorischen Voraussetzungen zuständig.